Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Baden-Baden Events GmbH erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht der Baden-Baden Events GmbH sowie die Haus- und Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass es im Veranstaltungsraum unebene Stellen bzw. Treppenstufen gibt, so dass im Fall von Unaufmerksamkeit Sturzgefahr besteht. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Beim Einlass findet gegebenenfalls eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Verlassen der Veranstaltung
Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Wiedereinlass besteht nicht. Als Ausnahme gelten Veranstaltungen mit Kontrollkarten, hierbei können die Besucher nach Verlassen des Veranstaltungsortes mit der Kontrollkarte wieder eintreten. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den Sitzplatz der angegebenen Preisgruppe.
Weitergabe von Eintrittskarten
Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Eintrittskarten dürfen nur an den vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen erworben werden.
Rücknahme von Eintrittskarten
Ein Anspruch auf Rücknahme der Karten/Gutscheine und Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
Absage einer Veranstaltung
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karten- oder Gutscheininhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte/des Gutscheins bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Bei Absage kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 7 Werktagen zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung. Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten.
Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause durchgeführt wird und danach aus wichtigem Grund, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständige durchgeführte Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Gefährdungen innerhalb der Räumlichkeiten gegeben sind (beispielsweise Feueralarm) oder ein Künstler aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass bis zur Pause zumindest die Hälfte der Veranstaltungszeit abgelaufen ist.
Lautstärke bei Veranstaltungen
Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Sobald ein Konzert vom Besucher als ungewöhnlich laut empfunden wird, verpflichtet sich der Besucher, sich in den hinteren Bereich der Veranstaltungsstätte zu begeben und die größtmögliche Entfernung zu den Lautsprechern bzw., Musikern zu suchen bzw. die Veranstaltungsstätte vorübergehend zu verlassen. Für empfindliche Besucher steht am Kurhaus-Empfangsschalter kostenloser Gehörschutz zur Verfügung.
Programmänderung
Besetzungs- und Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind. Besetzungsänderungen behalten wir uns insbesondere vor, soweit ein Künstler ausfällt, weil er etwa erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Besetzung mit einem gleichwertigen oder zumindest annähernd gleichwertigen Künstler hinsichtlich Bekanntheitsgrad und Qualifikation erfolgt. Programmänderungen behalten wir uns insbesondere für den Fall vor, dass ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden kann und daher eine Änderung zwingend erforderlich wird. Auch hierbei wird dafür Sorge getragen, dass die Programmänderung nicht zu einer wesentlichen inhaltlichen Abänderung führt.
Mitbringen von Gegenständen
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungshalle.
Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Erstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Besucher ist untersagt.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände. Eltern haften für Ihre Kinder. Zutritt für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Mindestalter für die Teilnahme am Ball: 14 Jahre. Beachten Sie, dass Jugendlichen unter 16 Jahren die Teilnahme nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen gestattet ist.
Kleiderordnung
Wird für die Veranstaltung eine Kleiderordnung gewünscht, akzeptiert dies der Besucher mit dem Kauf der Eintrittskarte und wird auch danach handeln.
Veranstaltungen mit Fernsehaufnahmen
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält das Fernsehen die Berechtigung, Bildaufnahmen von den Besuchern der Veranstaltung – ohne besondere Vergütung – über den Sender auszustrahlen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte ist die Verpflichtung verbunden, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern. Mit Sichtbehinderungen ist zu rechnen.