Culture Rave
Highlights
- Elektronische Musik im historischen Bénazetsaal des Kurhauses Baden-Baden
- Vielseitiges Line-up aus Melodic und Deep House sowie elektronischen Beats
- Crossover-Momente mit Live-Musikern zwischen Club und Konzert
- Junge, urbane Clubkultur in einer außergewöhnlichen architektonischen Kulisse
- Winteredition mit besonderer Atmosphäre und langer Tanznacht bis 2 Uhr
Elektronische Beats treffen auf historische Architektur: Beim Culture Rave am 5. Januar 2026 verwandelt sich das Kurhaus Baden-Baden in einen urbanen Club zwischen Melodic und Deep House, Live-Elementen und junger Kreativität.
Am Montag, 5. Januar 2026, wird das Kurhaus Baden-Baden zum Treffpunkt für elektronische Musik, zeitgenössische Clubkultur und junge Kreativität. Der Culture Rave bringt elektronische Sounds dorthin, wo sonst klassische Eleganz den Ton angibt – und schafft genau daraus seine besondere Spannung.
Im Bénazetsaal entsteht von 18 bis 2 Uhr ein musikalischer Raum zwischen Club und Konzert. Deejays unterschiedlicher Stilrichtungen präsentieren ein vielseitiges Line-up aus Melodic und Deep House sowie elektronischen Beats. Ergänzt wird das Set-up durch Crossover-Momente mit Live-Musikern, die den Abend immer wieder öffnen und neu aufladen.
Die Winteredition des Culture Rave steht für Offenheit, Vielfalt und den Dialog zwischen Musik, Architektur und urbaner Kultur. Sie richtet sich an ein junges, neugieriges Publikum ebenso wie an Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber, die elektronische Klänge in einem außergewöhnlichen Rahmen erleben möchten. Die Nähe zwischen Tanzfläche, Bühne und Raum schafft eine Atmosphäre, die man so nur selten findet.
Mit dem Umzug ins Kurhaus führt der Culture Rave seine Erfolgsgeschichte fort und interpretiert Baden-Baden neu: als Stadt, in der Tradition und Gegenwart selbstverständlich zusammenfinden. Elektronische Musik wird hier nicht als Kontrast verstanden, sondern als zeitgemäße Erweiterung einer lebendigen Kulturlandschaft.
Einlass ab 16 Jahren.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.